Autounfall: Benebelte Sinne mit teuren Folgen

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(verpd) Rund 12.500 Verkehrsunfälle wurden letztes Jahr deutschlandweit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von Kfz-Fahrern verursacht, die unter Alkoholeinfluss oder Drogenkonsum standen. Insgesamt gab es rund 15.900 Unfälle mit Personenschäden, bei denen ein Unfallbeteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Insgesamt verunglückten dabei 20.200 Menschen, 400 davon tödlich.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Opfern von Verkehrsunfällen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, den vollen Schadenersatz. Die Versicherung nimmt jedoch den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Fahrer, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, mit bis zu 5.000 € in Regress.

Unter Umständen verringert sich der Kaskoschutz

Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto beschädigt wird. Die Kaskoversicherung kann nämlich in solchen Fällen die Leistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ verweigern oder in einem der Schwere des Verschuldens angemessenen Verhältnis mindern.

Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrlässigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen.

Bußgeld und Fahrverbot

Neben dem Kostenrisiko muss auch mit weiteren Strafen gerechnet werden. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird – wie bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit – mit einer Geldbuße bis zu 3.000 €, einem Fahrverbot für ein bis drei Monate sowie vier Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg bestraft. Schließlich droht dazu noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Straßenverkehrsamtes und dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Bereits ein Alkoholspiegel ab 0,3 Promille kann unangenehme Folgen nach sich ziehen. Kommt es aufgrund des Alkoholgehalts ab 0,3 Promille zu Fahrunsicherheiten wie Schlangenlinienfahren, oder verursacht der alkoholisierte Kfz-Fahrer einen Unfall, hat dieser mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Es drohen sieben Punkte im VZR, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Führerscheinentzug.

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