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Bankkonto auch nach Privatinsolvenz

[06.11.2006] -
Banken und Sparkassen dürfen niemandem die Einrichtung eines Girokontos verweigern – selbst dann nicht, wenn ein Verfahren zur Privatinsolvenz läuft.

Das entschied das Landgericht Bremen unter Berufung auf die Initiative der Banken von 2004, jedem Bürger die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Kreditinstitut könne ja die Überziehung des Kontos ausschließen, meinten die Richter (Urteil des LG Bremen, Az. 2-O-408/05).

Geldtipp
Versuchen Sie, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen, weil dafür keine Schufa-Abfrage erforderlich ist und Ihre Schulden dann nicht bekannt werden. Sollte das Kreditinstitut selbst das ablehnen, können Sie sich über eine private Bank beim Bankenombudsmann beschweren (www.bankenombudsmann.de), über eine Volks- und Raiffeisenbank bei deren Bundesverband (www.bvr.de), über eine Sparkasse beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (www.dsgv.de) und über eine öffentliche Bank bei deren Bundesverband (www.voeb.de).


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