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Autokauf: Vermeiden Sie Anzahlungen bei Autohäusern

[10.02.2010] -
Dass es leichtsinnig ist, beim Autokauf über das Internet oder über Zeitungsinserate dem Verkäufer eine Anzahlung zu leisten, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sich das Fahrzeug im Ausland befindet und die Anzahlung angeblich dazu dienen soll, die Frachtkosten nach Deutschland zu decken.

Wer sich als Käufer mit derartigen Forderungen konfrontiert sieht, der kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er es mit gewerbsmäßigen Betrügern zu tun hat.

Bei Anzahlungen an Autohäuser in Deutschland besteht derzeit ebenfalls ein größeres Risiko, weil nicht auszuschließen ist, dass der Verkäufer vor der Auslieferung Insolvenz anmeldet und der Käufer auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Mit dem Ende der Abwrackprämie wird bei den deutschen Autohäusern in den nächsten Monaten eine dramatische Insolvenzwelle befürchtet. Auslöser dafür ist nicht allein die sinkende Nachfrage nach Neuwagen, sondern auch der durch die Abwrackprämie bewirkte Verfall der Gebrauchtwagenpreise.

Das trifft besonders diejenigen Autohändler, die bisher einen großen Teil ihres Umsatzes mit Leasingfahrzeugen gemacht haben und jetzt den seinerzeit kalkulierten Restwert nach Vertragsende am Markt nicht mehr erzielen können.

Dieses Restwertrisiko tragen in rund 70 Prozent der Leasingverträge die Autohändler. Besonders dramatisch könnte sich die finanzielle Situation für diejenigen Markenhändler entwickeln, die in den vergangenen Jahren auf Druck der Hersteller massiv in Gebäude und Werkstattausrüstung investiert haben und jetzt auf einem enormen Schuldenberg sitzen.

Tipp
Wenn Sie beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens dem Verkäufer bei Vertragsabschluss eine Anzahlung leisten, dann können Sie derzeit nicht ausschließen, dass Ihre Anzahlung im Krisenfall verloren ist. Denn geleistete Anzahlungen gehen – soweit sie nicht ausdrücklich auf Sperrkonten geleistet werden – in das Vermögen des Autohändlers über. Im Insolvenzfall können Sie dann allenfalls darauf hoffen, einen kleinen Teil des gezahlten Gelds über die Insolvenzmasse zurückzubekommen. Auf die Automobilhersteller brauchen Sie im Falle einer Insolvenz nicht zu hoffen. Diese verweigern bei der Insolvenz eines Vertragshändlers im Regelfall jede Unterstützung für geschädigte Kunden.


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