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Steuern auf gesetzliche Renten

       
Steuern auf gesetzliche Renten

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  • Stand: Mai 2009
  • Dateigröße: 262 KB
  • Umfang: 34 Seiten

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Viele Rentner dachten in der Vergangenheit, die Rente sei steuerfrei. Doch dem ist spätestens seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes nicht so. Seit 1.1. 2005 gilt dagegen die nachgelagerte
Rentenbesteuerung mit jährlich steigenden Besteuerungsanteilen.

Der Besteuerungsanteil gesetzlicher Renten beträgt bei Renteneintritt im Jahr 2009 58 %. In den kommenden zehn Jahren erhöht sich der steuerpflichtige Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, danach jährlich um einen Prozentpunkt. Im Jahr 2040 werden diese Renten komplett steuerpflichtig sein.

Zurzeit bleiben Monatsrenten bis 1.361 € (Ehepaare 2.722 €) steuerfrei, allerdings nur dann, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Steuerbelastet sind insbesondere Ruheständler mit Einkünften aus Abfindungen, Erwerbseinkommen, Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Privatrenten sowie aus Vermietung und Verpachtung.

Jede Rentnerin und jeder Rentner bekommt einen individuellen Rentenfreibetrag errechnet, und zwar in dem Jahr, das dem Jahr des Renteneintritt folgt. Diese bleibt lebenslang gleich. Dagegen steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jeder Rentenerhöhung an.

Wie sich der Rentenfreibetrag errechnet und was Sie jetzt zum Abgabetermin der Einkommensteuererklärung (in diesem Jahr bis zum 2.6.2009) tun müssen (Ausfüllhilfe zu Anlage R), lesen Sie in unserem umfassenden und aktuellen Dossier zur Rentenbesteuerung.

Inhalt

A. Der Fiskus und Ihr Ruhestand

I. Renten werden den Finanzämtern gemeldet
1. Die Rentenbezugsmitteilunng
2. Die Steuer-Identifikationsnummer
II. Wann müssen Rentner Steuern zahlen?
1. Der Grundfreibetrag muss überschritten sein
2. Meist keine Steuer auf gesetzliche Altersrente
III. Die Einkommensteuererklärung
IV. Wann Pflicht zu Steuererklärung besteht
1. Ruheständler ohne Arbeitseinkünfte
2. Ruheständler mit Arbeitseinkünften
V. Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt

B. Steuern auf gesetzliche Renten

I. Wie Steuern aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert werden
1. Renten sind steuerpflichtig in Höhe des Besteuerungsanteils
2. So ermitteln Sie Ihren persönlichen Rentenfreibetrag
3. Wenn sich die Höhe Ihrer Rente ändert
4. Wenn die Rentenart wechselt
II. Altersrenten
1. Regelaltersrente und vorgezogene Altersrente
2. Bei vorzeitiger Rente wird die Rente meist gekürzt
3. Die Teilrente als Alternative zur Altersteilzeit
III. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
1. Was sind Erwerbsminderungsrenten?
2. Wie Erwerbsminderungsrenten besteuert werden
3. Umwandlung in eine Altersrente
4. Erwerbsminderungsrenten sind meist befristet
5. Rückwirkende Umwandlung von Krankengeld in Rente
IV. Witwen- und Waisenrenten
1. Diese Hinterbliebenenrenten gibt es
2. Seit 2005 ist der Besteuerungsanteil maßgeblich
3. Abfindung und Witwenrente »nach dem vorletzten Ehegatten«
4. Die Waisenrente
V. Den gesetzlichen Renten vergleichbar Renten
1. Renten aus berufsständischen Versorgungswerken
2. Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
VI. So ermitteln Sie Ihre steuerpflichtigen Renteneinkünfte
1. Renteneinkünfte und Anlage R
2. Bei den Werbungskosten ist meistens nur der Pauschbetrag anzusetzen

C. Ausfüllhilfe zu Anlage R

I. Die Anlage R 2008
1. Einzutragen sind gesetzliche Renten, private Renten und Betriebsrenten
2. Hinweise zu Seite 1 der Anlage R
3. Hinweise zu Seite 2 der Anlage R
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