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Kontoauszüge müssen aktuellen Stand dokumentieren

[25.10.2006] -
Wenn auf Ihrem Kontoauszug Buchungen angegeben (saldiert), aber noch nicht verrechnet (valutiert) sind, müssen Sie dafür keine Überziehungszinsen zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Celle festgestellt (Az. 3 U 38/04).

Im konkreten Fall wurden einem Kunden Zinsen belastet, obwohl sein Kontoauszug ein Guthaben auswies. Grund: Dem Konto war ein Betrag gutgeschrieben und als verfügbares Guthaben saldiert, obwohl die Wertstellung des Geldes erst einige Tage später erfolgte. Das fanden die Richter irreführend. So würde dem Kunden ein Guthaben vorgetäuscht, das aber nicht zinsfrei verfügbar sei.

Geldtipp
Achten Sie ganz genau auf die Wertstellung der einzelnen Buchungen auf Ihren Kontoauszügen und wehren Sie sich rechtzeitig gegen ungerechtfertigte Abzüge.


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