Geschwindigkeitskontrolle: Messgeräte müssen nachprüfbar sein
[12.03.2010] -
Wer wegen zu schnellen Autofahrens "geblitzt" wird, kann vor Gericht verlangen, dass die Messung überprüft wird. Ist das aus technischen Gründen nicht möglich, läuft die Verkehrsüberwachung ins Leere.
Eine Autofahrerin wurde vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 56 km/h auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, weil nach Aussage von vier Sachverständigen das Messgerät keiner nachträglichen Richtigkeitskontrolle unterzogen werden konnte (Amtsgericht Dillenburg, Az. 3 OWi 2 Js 54432/09).
Tipp
| Informieren Sie sich darüber, mit welchem Gerät die Geschwindigkeit gemessen wurde. Bei dem eingesetzten Typ handelte es sich um das Produkt "PoliScanSpeed", das nachträglich nicht überprüfbar ist. |