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Keine gute Idee: BMF plant vorausgefüllte Steuererklärung für Rentner

[18.11.2009] -

Die Bundesregierung will das Steuerrecht spürbar vereinfachen. So steht es im Koalitionsvertrag. Die aktuelle Idee einer vorausgefüllten Steuererklärung für Rentner ist aber Augenwischerei.

Fakt ist: Das aufwändige Kontrollmitteilungsverfahren bedeutet zusätzliche Arbeit für die Finanzämter. Und: Die Abgabe der Steuererklärung ist für einige Rentnerinnen und Rentner umständlich und kompliziert.

Abhilfe will die Bundesregierung mit dem Angebot einer vorausgefüllten Steuererklärung schaffen.

Damit wird ohne Zweifel der Arbeitsaufwand für die Finanzämter minimiert. Genauer aufpassen müssen aber die Rentner: Sie müssen sorgfältig kontrollieren

  • was bereits eingetragen wurde,
  • ob diese Eintragungen stimmen und
  • wo Ergänzungen erforderlich sind.

Denn auch bei Rentnern gibt es viele Kosten, die sich steuerlich auswirken und zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen führen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Sonderausgaben),
  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen,
  • Kosten für eine Haushaltshilfe (außergewöhnliche Belastung),
  • Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim (außergewöhnliche Belastung),
  • Aufwendungen, die durch Krankheit oder Körperbehinderung entstehen (außergewöhnliche Belastung),
  • Versicherungsbeiträge (Sonderausgaben),
  • Beiträge zur Rentenversicherung bzw. einen Nachentrichtungsbetrag (Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgehöchstbeträge),
  • Gewerkschaftsbeiträge (Werbungskosten),
  • Schuldzinsen für einen Kredit, den Sie aufgenommen haben, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten (Werbungskosten),
  • Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente (Werbungskosten),
  • Kosten für einen Renten- bzw. Versicherungsberater, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen stehen (Werbungskosten),
  • einschlägige Fachliteratur zum Thema "Rente" (Werbungskosten),
  • eine Kontoführungsgebühr in Höhe von pauschal 16 Euro jährlich, damit die Rente überwiesen werden kann (Werbungskosten).

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